Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Automobilzentrum Hoeren
Stand: August 2026
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen
Automobilzentrum Hoeren
Inhaberin: Lisa Marie Hoeren
Schürfeld 14a
45470 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Telefon: +49 178 2917198
E-Mail: kontakt@az-hoeren.de
– nachfolgend „Automobilzentrum Hoeren“ –
und seinen Kunden.
Die AGB gelten insbesondere für:
* den Verkauf von Fahrzeugen
* den Ankauf von Fahrzeugen
* die Vermittlung von Fahrzeugen
* die Vermittlung bzw. Unterstützung bei Fahrzeugfinanzierungen
* damit verbundene Dienstleistungen
Soweit im Einzelfall schriftlich oder vertraglich abweichende Vereinbarungen getroffen werden, gehen diese individuellen Vereinbarungen diesen AGB vor.
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2. Verbraucher und Unternehmer
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Soweit einzelne Regelungen dieser AGB ausschließlich für Unternehmer oder ausschließlich für Verbraucher gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
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3. Fahrzeugangebote
Darstellungen und Beschreibungen von Fahrzeugen auf unserer Website, auf Fahrzeugbörsen, in sozialen Netzwerken oder anderen Werbemedien stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Sie dienen zunächst der Information und Einladung zur Abgabe eines Kaufangebots, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder angegeben wird.
Zwischenzeitlicher Verkauf, Irrtümer und Eingabefehler bleiben vorbehalten.
Maßgeblich für den konkreten Kaufvertrag sind die im jeweiligen Kaufvertrag ausdrücklich vereinbarten Angaben über Fahrzeug, Ausstattung, Zustand und Kaufpreis.
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4. Fahrzeugverkauf
Der Kaufvertrag über ein Fahrzeug kommt durch die entsprechenden Vertragserklärungen der Parteien zustande.
Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis entsprechend den im Kaufvertrag festgelegten Zahlungsbedingungen zu entrichten.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Übergabe des Fahrzeugs grundsätzlich erst nach vollständigem Eingang des Kaufpreises bzw. nach gesicherter Finanzierung.
Das Fahrzeug wird mit den im Kaufvertrag vereinbarten Unterlagen und Zubehörteilen übergeben.
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5. Angaben zum Fahrzeug
Angaben über ein Fahrzeug, insbesondere zu:
* Laufleistung
* Erstzulassung
* Ausstattung
* Vorbesitzern
* Unfall- oder Vorschäden
* Fahrzeugzustand
* Motorisierung
* Verbrauchs- oder Emissionswerten
richten sich nach den jeweils vorliegenden Informationen und Unterlagen.
Soweit bestimmte Eigenschaften ausdrücklich als Beschaffenheit des Fahrzeugs vereinbart werden, ergibt sich dies aus dem jeweiligen Kaufvertrag.
Bei gebrauchten Fahrzeugen sind alters- und laufleistungsbedingte Gebrauchsspuren grundsätzlich möglich und stellen nicht automatisch einen Sachmangel dar.
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6. Besichtigung und Probefahrt
Interessenten haben nach vorheriger Absprache grundsätzlich die Möglichkeit, Fahrzeuge zu besichtigen.
Probefahrten sind nur nach vorheriger Zustimmung von Automobilzentrum Hoeren und unter den individuell vereinbarten Voraussetzungen zulässig.
Für eine Probefahrt kann insbesondere die Vorlage eines gültigen Führerscheins und eines geeigneten Identitätsnachweises verlangt werden.
Der Fahrer ist verpflichtet, das Fahrzeug während der Probefahrt sorgfältig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu behandeln.
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7. Übergabe und Zulassung
Ort und Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe werden individuell vereinbart.
Auf Wunsch kann Automobilzentrum Hoeren den Kunden bei der Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeugs unterstützen.
Soweit hierfür Kosten, Gebühren oder Aufwendungen entstehen, trägt diese grundsätzlich der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Voraussetzung für eine Zulassung ist die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen durch den Kunden.
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8. Sachmängelhaftung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Ist das verkaufte Fahrzeug mangelhaft, stehen dem Käufer insbesondere die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung sowie – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Minderung, Rücktritt und Schadensersatz zu.
Bei gebrauchten Fahrzeugen kann mit einem Verbraucher im jeweiligen Kaufvertrag eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf ein Jahr ab Übergabe vereinbart werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür eingehalten werden.
Eine solche Verkürzung wird nicht allein durch diese AGB vereinbart, sondern muss – sofern sie verwendet werden soll – im konkreten Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart werden.
Die gesetzlichen Sonderregelungen insbesondere bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer übernommenen Garantie bleiben unberührt.
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9. Verkäufe an Unternehmer
Bei Fahrzeugverkäufen ausschließlich an Unternehmer können im jeweiligen Kaufvertrag abweichende Regelungen zur Sachmängelhaftung getroffen werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Eine entsprechende Beschränkung oder ein Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht, soweit Automobilzentrum Hoeren einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausdrücklich eine Garantie übernommen hat.
Unberührt bleiben außerdem zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften.
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10. Garantien
Eine Garantie besteht nur dann, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zugesagt wurde.
Hersteller-, Versicherungs- oder Gebrauchtwagengarantien können eigenen Garantiebedingungen unterliegen.
Gesetzliche Mängelrechte des Käufers werden durch eine zusätzliche Garantie grundsätzlich nicht eingeschränkt.
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11. Fahrzeugankauf
Automobilzentrum Hoeren kauft nach individueller Prüfung auch Fahrzeuge von Kunden an.
Angaben des Verkäufers über das angebotene Fahrzeug müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein.
Der Verkäufer hat insbesondere alle ihm bekannten erheblichen Umstände offenzulegen, insbesondere:
* Unfall- und Vorschäden
* bekannte technische Mängel
* Veränderungen am Kilometerstand
* bestehende Finanzierungen oder Sicherungsrechte
* Eigentumsverhältnisse
* sonstige Rechte Dritter am Fahrzeug
Der Verkäufer versichert, dass er zur Veräußerung des Fahrzeugs berechtigt ist.
Bestehen Rechte Dritter, insbesondere aufgrund einer laufenden Fahrzeugfinanzierung, sind diese vor Abschluss des Ankaufvertrags offenzulegen.
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12. Bewertung beim Fahrzeugankauf
Unverbindliche Preiseinschätzungen aufgrund von Bildern, telefonisch übermittelten Daten, Online-Angaben oder WhatsApp-Nachrichten stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Ankaufsangebot dar.
Ein endgültiger Ankaufspreis kann insbesondere von einer Besichtigung, Überprüfung des Fahrzeugs und der Übereinstimmung des tatsächlichen Zustands mit den Angaben des Verkäufers abhängig gemacht werden.
Weicht der tatsächliche Zustand erheblich von den zuvor übermittelten Angaben ab, kann ein zuvor unverbindlich genannter Preis entsprechend angepasst werden.
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13. Fahrzeugvermittlung
Automobilzentrum Hoeren kann Kunden bei der Suche, Auswahl oder Abwicklung eines Fahrzeugs unterstützen, das sich nicht im eigenen Fahrzeugbestand befindet.
Insbesondere kann der Kunde ein Fahrzeug bei einem externen gewerblichen Händler auswählen und Automobilzentrum Hoeren das entsprechende Fahrzeugangebot oder Inserat übermitteln.
Je nach konkreter Gestaltung tritt Automobilzentrum Hoeren entweder selbst als Verkäufer auf oder lediglich als Vermittler.
Welche Rolle Automobilzentrum Hoeren im jeweiligen Geschäft übernimmt, ergibt sich aus den konkreten Vertragsunterlagen.
Bei einer reinen Vermittlung kommt der Kaufvertrag über das Fahrzeug grundsätzlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen externen Fahrzeuganbieter zustande.
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14. Externe Fahrzeugangebote
Bei Fahrzeugen externer Händler können Verfügbarkeit, Fahrzeugzustand, Preis und sonstige Angebotsbedingungen durch den jeweiligen Anbieter geändert werden.
Automobilzentrum Hoeren kann daher keine Garantie dafür übernehmen, dass ein extern angebotenes Fahrzeug zum Zeitpunkt der Finanzierungsentscheidung oder des gewünschten Erwerbs noch verfügbar ist.
Für Angaben eines externen Fahrzeuganbieters haftet Automobilzentrum Hoeren nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
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15. Finanzierungsvermittlung
Automobilzentrum Hoeren unterstützt Kunden bei der Anfrage und Vermittlung von Fahrzeugfinanzierungen bei externen Finanzierungspartnern.
Automobilzentrum Hoeren selbst trifft grundsätzlich keine Kreditentscheidung.
Die endgültige Entscheidung über:
* Annahme oder Ablehnung einer Finanzierungsanfrage
* Höhe einer erforderlichen Anzahlung
* Zinssatz
* Laufzeit
* Schlussrate
* Sicherheiten
* weitere Konditionen
trifft ausschließlich der jeweilige Finanzierungspartner.
Eine bestimmte Finanzierung oder Finanzierungszusage wird von Automobilzentrum Hoeren nicht garantiert.
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16. Finanzierungsanfragen von Unternehmen und Neugründern
Auch Unternehmen mit kurzer Unternehmenshistorie, einschließlich neu gegründeter GmbHs und anderer Unternehmensformen, können grundsätzlich eine Finanzierungsanfrage stellen.
Hieraus ergibt sich jedoch kein Anspruch auf Abschluss eines Finanzierungsvertrags.
Welche Unterlagen und Voraussetzungen im jeweiligen Fall erforderlich sind, richtet sich insbesondere nach den Vorgaben des jeweiligen Finanzierungspartners.
Hierzu können beispielsweise gehören:
* Unternehmensunterlagen
* Handelsregister- oder Gewerbeunterlagen
* Angaben zum Geschäftsführer oder Inhaber
* Bonitätsunterlagen
* Fahrzeugangebot
* Eigenmittel bzw. Anzahlung
* weitere wirtschaftliche Unterlagen
Jede Anfrage wird individuell geprüft.
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17. Anzahlung bei Finanzierungen
Die Höhe einer möglichen Anzahlung richtet sich nach der jeweiligen Finanzierungsstruktur und den Vorgaben des Finanzierungspartners.
Werbeaussagen oder Rechenbeispiele über mögliche Anzahlungen stellen keine verbindliche Zusage einer bestimmten Finanzierungskondition dar.
Insbesondere bleibt eine tatsächlich gegenüber dem Finanzierungspartner zu leistende Anzahlung unabhängig von einem möglichen steuerlichen Vorsteuerabzug geschuldet.
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18. Steuerliche Informationen
Allgemeine Informationen und Rechenbeispiele auf unserer Website oder in Beratungsgesprächen zu Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug oder wirtschaftlicher Liquiditätsbelastung dienen ausschließlich der allgemeinen Information.
Automobilzentrum Hoeren erbringt keine Steuerberatung.
Ob und in welchem Umfang ein Unternehmen insbesondere zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist von dessen individueller steuerlicher Situation abhängig.
Kunden sollten steuerliche Fragen mit ihrem Steuerberater klären.
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19. Mitwirkungspflichten bei Finanzierungsanfragen
Der Kunde ist verpflichtet, alle für eine Finanzierungsanfrage erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
Unterlagen sind vollständig und aktuell einzureichen.
Änderungen wesentlicher Angaben sind Automobilzentrum Hoeren unverzüglich mitzuteilen.
Für Verzögerungen, die aufgrund fehlender, falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden entstehen, haftet Automobilzentrum Hoeren nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
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20. Bearbeitungszeiten
Angaben zu Bearbeitungszeiten einer Finanzierungsanfrage stellen grundsätzlich Richtwerte dar, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Frist vereinbart wurde.
Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt insbesondere vom jeweiligen Finanzierungspartner, der Vollständigkeit der Unterlagen und dem individuellen Prüfungsumfang ab.
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21. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Preise.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei gewerblichen Geschäften kann die Preisangabe entsprechend dem konkreten Angebot netto oder brutto erfolgen.
Zahlungsart und Zahlungszeitpunkt ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
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22. Eigentumsvorbehalt
Soweit Automobilzentrum Hoeren selbst Verkäufer des Fahrzeugs ist, bleibt das Fahrzeug bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum von Automobilzentrum Hoeren, soweit rechtlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde.
Bei einer Finanzierung können ergänzend oder abweichend die Sicherungsvereinbarungen des jeweiligen Finanzierungspartners gelten.
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23. Haftung
Automobilzentrum Hoeren haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Eine Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen wurde.
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24. Höhere Gewalt und nicht beeinflussbare Umstände
Soweit Verzögerungen durch Umstände entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs von Automobilzentrum Hoeren liegen, insbesondere durch Behörden, Zulassungsstellen, Finanzierungspartner, externe Händler oder vergleichbare Umstände, richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften und den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen.
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25. Fernabsatz und Widerrufsrecht
Wird mit einem Verbraucher ein Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, kann dem Verbraucher nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zustehen.
Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, wird der Verbraucher gesondert über das Widerrufsrecht, die Widerrufsfrist und das Verfahren zur Ausübung des Widerrufs informiert.
Eine eventuell erforderliche Widerrufsbelehrung ist Bestandteil der jeweiligen Vertragsunterlagen und wird nicht durch diese AGB ersetzt.
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26. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Kunden in unserer gesonderten Datenschutzerklärung.
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27. Verbraucherstreitbeilegung
Angaben zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle werden entsprechend den für Automobilzentrum Hoeren geltenden gesetzlichen Informationspflichten bereitgestellt.
Dieser Abschnitt ist vor Veröffentlichung entsprechend der tatsächlichen Situation des Unternehmens zu vervollständigen.
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28. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Bei Verträgen mit Unternehmern können – soweit gesetzlich zulässig – gesonderte Vereinbarungen über den Gerichtsstand getroffen werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften.
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WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN PROGRAMMIERER
Die AGB im Footer dauerhaft unter dem Menüpunkt
AGB
verlinken.
Footer idealerweise:
Impressum | Datenschutz | AGB | Cookie-Einstellungen
Bei einem Online-Vertragsabschluss mit Verbrauchern darf diese AGB-Seite eine eventuell erforderliche Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular nicht ersetzen.
Bei Gebrauchtfahrzeugen gegenüber Verbrauchern eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist nicht einfach durch diese AGB vornehmen.
Soll eine Verkürzung auf ein Jahr vereinbart werden, muss dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben im individuellen Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart werden.
Finanzierungsbedingungen des jeweiligen Finanzierungspartners bleiben von diesen AGB unberührt.